Wenn der Restzuckergehalt die unter „halbtrocken“ angegebenen Höchstwerte überschreitet, aber nicht mehr als 45 g/l Restzuckergehalt aufweist, wird der Wein als lieblich bezeichnet.
Wenn der Restzuckergehalt die unter „halbtrocken“ angegebenen Höchstwerte überschreitet, aber nicht mehr als 45 g/l Restzuckergehalt aufweist, wird der Wein als lieblich bezeichnet.