Qualitätswein ist eine streng geregelte österreichische Weinkategorie, die laut Weingesetz folgende Kriterien erfüllen muss:
•    die Trauben müssen aus einem Weinbaugebiet stammen
•    das Mostgewicht muss mindestens 15° KMW betragen
•    der Hektarhöchstertrag ist mit 9.000 kg bzw. 6.750 l Wein limitiert
•    der Alkoholgehalt muss mindestens 9 % vol betragen
•    Qualitätswein muss chemisch-analytisch untersucht und durch eine Kostkommission sensorisch geprüft sein

Erkennbar ist österreichischer Qualitätswein an der rot-weiß-roten Banderole und an der staatlichen Prüfnummer am Etikett.

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